Bitte beachten Sie, dass der Gewinnbetrag für ein ganzes Los angezeigt wird. Bei einem Sachgewinn oder Extra-Einkommen muss neben der Losnummer der ausgewiesene Buchstabe mit dem Buchstaben auf Ihrem Los übereinstimmen. Renten-Joker-Lose werden nicht geteilt. Hier spielen Sie immer um den vollen Gewinnbetrag.
Voraussetzung für den Gewinnanspruch bei der Spielergänzung Millionen-Joker ist, dass die betreffende Losnummer mit dem Aufdruck "Millionen-Joker Ja" versehen ist.
Der Gewinnbetrag wird für ein ganzes Los angezeigt.